Recht & Unterlagen
OIB beantragen: die kroatische Nummer für Ihren Immobilienkauf
Die OIB ist Ihre persönliche Identifikationsnummer in Kroatien. Sie brauchen sie für Kaufvertrag, Steuer, Grundbuch und Versorger. Die gute Nachricht: Sie ist mit wenigen Unterlagen beantragt – auf drei Wegen.

Inhalt 7 Abschnitte
Auf einen Blick
- Die OIB (osobni identifikacijski broj) ist eine elfstellige Nummer, die die kroatische Steuerverwaltung (Porezna uprava) vergibt.
- Bürger der EU und des EWR können sie online über das Portal europe.gov.hr beantragen, mit einer anerkannten elektronischen Identität.
- Alternativ beantragen Sie die OIB persönlich bei einer Außenstelle der Steuerverwaltung oder lassen einen Bevollmächtigten den Antrag stellen.
- Nötig sind der ausgefüllte Antrag – den es auch auf Deutsch gibt – und eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Ob Vorvertrag, Kaufvertrag, Grundbuchantrag oder Stromvertrag: In Kroatien läuft fast jeder Vorgang über die OIB. Die Abkürzung steht für osobni identifikacijski broj, die persönliche Identifikationsnummer. Sie ist mit der deutschen Steuer-Identifikationsnummer vergleichbar und wird von der kroatischen Steuerverwaltung (Porezna uprava) vergeben. Beantragen Sie sie am besten, sobald Sie ernsthaft suchen – spätestens vor dem Vorvertrag.
Wofür Sie die OIB brauchen
- für Vorvertrag und Kaufvertrag, in denen Käufer und Verkäufer mit OIB genannt werden
- für die Meldung beim Finanzamt und den Bescheid über die Grunderwerbsteuer
- für den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch
- für Versorgerverträge wie Strom und Wasser und für ein kroatisches Bankkonto
- später für Grundsteuer, Kommunalabgaben und eine eventuelle Vermietung
Weg 1: Online über europe.gov.hr
Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums können die OIB laut Steuerverwaltung auch online beantragen. Dazu melden Sie sich auf dem Portal europe.gov.hr mit einer anerkannten elektronischen Identität an und wählen den Dienst „Dodjela OIB-a“ (Vergabe der OIB).
Praxistipp: Ob Ihre elektronische Identität akzeptiert wird – etwa die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises –, sehen Sie direkt auf der Anmeldeseite des Portals. Klappt die Anmeldung nicht, bleiben die beiden anderen Wege.
Weg 2: Persönlich bei der Steuerverwaltung
Sind Sie ohnehin in Kroatien, etwa für Besichtigungen, können Sie die OIB direkt bei einer Außenstelle (ispostava) der Steuerverwaltung beantragen. Zuständig ist bei einem Immobilienkauf die Außenstelle an dem Ort, an dem die Immobilie liegt. Lässt sich keine zuständige Stelle bestimmen, ist für ausländische Personen das Regionalbüro Zagreb der Steuerverwaltung zuständig.
Mitzubringen sind:
- der ausgefüllte Antrag auf Festlegung und Vergabe der OIB – das Formular gibt es auch auf Deutsch
- Ihr Reisepass zur Ansicht, eine Kopie wird dem Antrag beigefügt
- ersatzweise ein Personalausweis eines EU-Staats
Weg 3: Per Vollmacht über einen Bevollmächtigten
Viele Käufer lassen die OIB von ihrem Anwalt in Kroatien beantragen. Dafür braucht der Bevollmächtigte neben Antrag und Ausweiskopie eine Vollmacht (punomoć), die ausdrücklich für die Festlegung und Vergabe der OIB ausgestellt ist und auf Kroatisch verfasst oder übersetzt sein muss.
| Wer stellt den Antrag? | Beglaubigung der Vollmacht |
|---|---|
| Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörde oder Bank | nicht erforderlich |
| Privatperson, zum Beispiel ein Bekannter vor Ort | erforderlich |
Kann der Bevollmächtigte Ihren Ausweis nicht im Original vorlegen, muss er eine beglaubigte Kopie einreichen. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob Sie für den späteren Kauf gleich eine umfassendere Vollmacht erteilen möchten – etwa für Vertragsunterzeichnung und Grundbuchantrag.
Gilt das auch für Käufer aus der Schweiz?
Die Online-Beantragung über europe.gov.hr richtet sich an Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Schweizer Staatsangehörige beantragen die OIB persönlich oder über einen Bevollmächtigten bei der Steuerverwaltung. Welche weiteren Regeln für Käufer aus der Schweiz gelten, lesen Sie im Artikel Wer darf in Kroatien eine Immobilie kaufen?
Wie geht es nach der OIB weiter?
Mit der OIB können Sie den Vorvertrag unterschreiben und die weiteren Schritte angehen. Welche das sind und in welcher Reihenfolge, zeigt unser Artikel Immobilienkauf in Kroatien: der Ablauf.
Häufige Fragen
Für die Vergabe selbst nennt die Steuerverwaltung keine Gebühr. Kosten entstehen vor allem, wenn Sie einen Anwalt als Bevollmächtigten beauftragen oder eine Vollmacht übersetzen und beglaubigen lassen.
Zuständig ist die Außenstelle der Steuerverwaltung an dem Ort, an dem die Immobilie liegt. Lässt sich keine zuständige Stelle bestimmen, wenden sich ausländische Personen an das Regionalbüro Zagreb der Steuerverwaltung.
Ist die Vollmacht auf einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, eine Behörde oder eine Bank ausgestellt, ist laut Steuerverwaltung keine Beglaubigung nötig. Stellt eine Privatperson den Antrag für Sie, muss die Vollmacht beglaubigt sein. Sie muss auf Kroatisch verfasst oder ins Kroatische übersetzt sein.
Nein. Die OIB ist eine dauerhafte Nummer. Sie verwenden sie für alle späteren Vorgänge in Kroatien – vom Grundsteuerbescheid über Stromvertrag und Bankkonto bis zu einer möglichen Vermietung.
Quellen
- Porezna uprava: Vergabe der OIB (Antrag, Unterlagen, Vollmacht, Zuständigkeit)
- Porezna uprava: Antragsformular für die OIB auf Deutsch (PDF)
- europe.gov.hr: Online-Dienste der kroatischen Verwaltung für EU-/EWR-Bürger
- Porezna uprava: Erläuterung zur OIB-Vergabe an ausländische Personen (PDF)
Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Steuersätze und Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall durch zugelassene Fachleute.



