Recht & Unterlagen
Wer darf in Kroatien eine Immobilie kaufen?
Die kurze Antwort: Ja. Deutsche und Österreicher kaufen in Kroatien wie Einheimische, Schweizer ebenfalls ohne Genehmigung – mit einem zusätzlichen Nachweis. Ausnahmen betreffen vor allem landwirtschaftliche Flächen.

Inhalt 6 Abschnitte
Auf einen Blick
- Bürger der EU sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens erwerben Immobilien unter denselben Voraussetzungen wie Kroaten – ohne Zustimmung des Justizministeriums.
- Auch Schweizer Staatsangehörige brauchen keine Zustimmung, müssen dem Grundbuchantrag aber eine Bestätigung über die Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthalts beifügen.
- Für landwirtschaftliche Flächen gelten eigene Regeln; die Übergangsfrist für EU-Bürger ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen.
- Bürger anderer Staaten brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Justizministeriums, die von der Gegenseitigkeit abhängt.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Jahr 2013 ist der Immobilienkauf für Bürger anderer EU-Staaten deutlich einfacher geworden. Wer heute in Istrien, Kvarner oder Dalmatien ein Haus oder eine Wohnung kauft, braucht dafür als Deutscher oder Österreicher keine besondere Erlaubnis. Für Schweizer und Käufer aus anderen Staaten gelten eigene Regeln – das kroatische Justizministerium unterscheidet drei Gruppen.
EU-Bürger: kaufen wie Einheimische
Staatsangehörige und Unternehmen aus der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen erwerben Eigentum an Immobilien in Kroatien unter denselben Voraussetzungen wie kroatische Staatsbürger und Unternehmen mit Sitz in Kroatien. Eine Zustimmung des Justizministers ist nicht nötig.
Für Sie als Käufer aus Deutschland oder Österreich heißt das: Sie brauchen eine OIB, einen geprüften Kaufvertrag und den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch – genau wie ein kroatischer Käufer.
Schweizer Staatsangehörige: ohne Genehmigung, mit Aufenthaltsnachweis
Auch natürliche Personen aus der Schweiz erwerben Immobilien unter denselben Voraussetzungen wie Kroaten und brauchen keine Zustimmung des Justizministers. Das Ministerium nennt aber eine Besonderheit: Dem Antrag auf Eintragung ins Grundbuch ist zusätzlich eine Bestätigung über die Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthalts (potvrda prijave privremenog boravka) in Kroatien beizufügen.
Für Schweizer Käufer heißt das: Planen Sie die Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts früh ein und klären Sie mit Ihrem Anwalt, welche Unterlagen dafür nötig sind. Wie die Anmeldung funktioniert, erklärt der Artikel Aufenthalt in Kroatien anmelden. Für Unternehmen aus der Schweiz gelten andere Regeln; hier kann eine Zustimmung erforderlich sein.
Bürger anderer Staaten: Zustimmung und Gegenseitigkeit
Für Käufer aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist grundsätzlich die Zustimmung des Justizministeriums erforderlich. Sie setzt voraus, dass zwischen Kroatien und dem jeweiligen Staat Gegenseitigkeit besteht – kroatische Bürger also umgekehrt dort ebenfalls Immobilien erwerben dürfen. Das Ministerium veröffentlicht dazu eine Übersicht.
Ausnahme: landwirtschaftliche Flächen
Ausgenommen von der Gleichstellung sind Flächen in sogenannten ausgenommenen Bereichen, vor allem landwirtschaftliche Flächen, für die ein eigenes Gesetz gilt. Für EU-Bürger bestand bis zum 30. Juni 2023 eine Übergangsfrist, in der sie solche Flächen nicht erwerben konnten. Diese Frist ist ausgelaufen; landwirtschaftliche Flächen unterliegen aber weiterhin besonderen Regeln, etwa Vorkaufsrechten des Staates bei größeren Flächen.
Das ist auch für Hauskäufer relevant: Gehört zu einem Steinhaus im Hinterland ein Olivenhain oder ein Weinberg, kann ein Teil des Grundstücks landwirtschaftliche Fläche sein. Ob und unter welchen Bedingungen Sie diesen Teil erwerben können, sollte Ihr Anwalt vor dem Vorvertrag klären.
Was das für Ihren Kauf bedeutet
Für die meisten unserer Kunden aus Deutschland und Österreich ist die Kaufberechtigung keine Hürde. Entscheidend sind andere Punkte: ein sauberes Grundbuch, vollständige Genehmigungen und ein klarer Vertrag. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in den Artikeln Grundbuch und Kataster und Immobilienkauf in Kroatien: der Ablauf.
Häufige Fragen
Nein. Als EU-Bürger erwerben Sie Eigentum in Kroatien unter denselben Voraussetzungen wie kroatische Staatsangehörige. Eine Zustimmung des Justizministeriums ist nicht erforderlich.
Schweizer Staatsangehörige brauchen ebenfalls keine Zustimmung des Ministers. Laut Justizministerium müssen sie dem Antrag auf Eintragung ins Grundbuch aber eine Bestätigung über die Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthalts in Kroatien beifügen. Für Schweizer Unternehmen gelten gesonderte Regeln.
Für landwirtschaftliche Flächen gilt ein eigenes Gesetz. Für EU-Bürger galt bis zum 30. Juni 2023 eine Übergangsfrist, in der sie solche Flächen nicht erwerben konnten. Auch danach gelten besondere Bedingungen, etwa Vorkaufsrechte des Staates bei größeren Flächen. Lassen Sie einen Erwerb immer vorab anwaltlich prüfen.
Das ist möglich, etwa über eine kroatische Gesellschaft. Ob das sinnvoll ist, hängt von Nutzung, Steuern und laufendem Aufwand ab. Diese Frage gehört in die Hände eines Steuerberaters und eines Anwalts.
Quellen
- Ministarstvo pravosuđa: Erwerb von Eigentum durch ausländische Personen (EU, EWR, Schweiz, Drittstaaten)
- gov.hr: Immobilienkauf für ausländische Staatsangehörige
- Ministarstvo pravosuđa: Informationen zur Gegenseitigkeit bei Drittstaaten
- Zakon o poljoprivrednom zemljištu (Gesetz über landwirtschaftliche Flächen)
Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Steuersätze und Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall durch zugelassene Fachleute.



