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Recht & Unterlagen

Länger in Kroatien leben: Aufenthalt anmelden als EU-Bürger

Viele Käufer verbringen nach dem Kauf mehrere Monate am Stück in Kroatien – oder ziehen ganz um. Für EU-Bürger und Schweizer ist das unkompliziert, aber an eine Anmeldung gebunden. Hier sehen Sie, wann sie fällig ist und was Sie dafür brauchen.

Olivenhain mit Blick auf das Meer an der kroatischen Küste
Inhalt 5 Abschnitte
  1. Bis drei Monate: keine Anmeldung nötig
  2. Länger als drei Monate: vorübergehenden Aufenthalt anmelden
  3. Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt
  4. Was die Anmeldung sonst noch berührt
  5. Häufige Fragen

Auf einen Blick

  • Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen sich bis zu drei Monate ohne Anmeldung in Kroatien aufhalten.
  • Wer länger bleibt, meldet den vorübergehenden Aufenthalt spätestens acht Tage nach Ablauf der drei Monate bei der zuständigen Polizeiverwaltung an.
  • Voraussetzung ist ein Aufenthaltszweck – etwa Arbeit oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für Ruheständler.
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich.

Ein Haus in Kroatien verändert für viele Käufer den Lebensrhythmus: erst die Sommerferien, dann der ganze Herbst, irgendwann vielleicht der Ruhestand an der Adria. Solange Sie nur zeitweise kommen, ist nichts zu tun. Wer länger bleibt, muss seinen Aufenthalt bei den kroatischen Behörden anmelden. Die folgenden Regeln gelten für Bürger der EU und des EWR – also auch für Deutsche und Österreicher – sowie für Schweizer Staatsangehörige.

Bis drei Monate: keine Anmeldung nötig

Als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger dürfen Sie sich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bis zu drei Monate in Kroatien aufhalten, ohne den Aufenthalt anzumelden. Für die typische Nutzung eines Ferienhauses – einige Wochen im Frühjahr, im Sommer und im Herbst – ist das ausreichend.

Länger als drei Monate: vorübergehenden Aufenthalt anmelden

Bleiben Sie länger, melden Sie den vorübergehenden Aufenthalt (privremeni boravak) an:

  • Frist: spätestens acht Tage nach Ablauf der drei Monate
  • Behörde: die zuständige Polizeiverwaltung oder Polizeistation am Ort Ihres Aufenthalts
  • Bescheinigung: Sie erhalten eine Bestätigung über die Anmeldung; auf Antrag wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt

Aus welchem Grund Sie bleiben

Die Anmeldung setzt einen Aufenthaltszweck voraus. Die kroatische Verwaltung nennt unter anderem:

Zweck Was Sie nachweisen
Arbeit als Angestellter, Selbstständiger oder entsandter Arbeitnehmer Bestätigung des Arbeitsverhältnisses oder der Selbstständigkeit
Andere Zwecke, etwa Ruhestand ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung
Studium oder Ausbildung Einschreibung, Erklärung über Mittel, Krankenversicherung
Familie oder Lebenspartnerschaft Verbindung zu einem EWR-Bürger, der die Voraussetzungen erfüllt

Dazu kommen das Anmeldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, die nach Vorlage des Originals beglaubigt wird.

Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Kroatien können EWR- und Schweizer Bürger einen Daueraufenthalt (stalni boravak) erhalten.

Was die Anmeldung sonst noch berührt

  • Grundsteuer: Dient Ihre Immobilie Ihnen tatsächlich als ständiger Wohnsitz, fällt keine Grundsteuer an. Details im Artikel Laufende Kosten.
  • Steuern und Krankenversicherung: Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Kroatien verlegt, kann dort steuerlich ansässig werden; das hat Folgen für Einkommensteuer, Rente und Krankenversicherung. Lassen Sie sich dazu vor dem Umzug beraten.
  • Schweizer Käufer: Für sie ist die Anmeldebestätigung zusätzlich beim Grundbuchantrag erforderlich – siehe Wer darf in Kroatien kaufen?

Welche Region sich für ein Leben über das ganze Jahr eignet, lesen Sie im Artikel Istrien, Kvarner oder Dalmatien?

Häufige Fragen

Nur wenn Sie sich länger als drei Monate am Stück in Kroatien aufhalten. Wer sein Ferienhaus für einige Wochen im Jahr nutzt, braucht keine Anmeldung.

Das Anmeldeformular, eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (die Behörde prüft das Original) sowie Nachweise über ausreichende Mittel für Ihren Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung.

Laut kroatischem Justizministerium müssen Schweizer Staatsangehörige dem Antrag auf Eintragung ins Grundbuch eine Bestätigung über die Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthalts beifügen. Mehr dazu im Artikel Wer darf in Kroatien kaufen?

Quellen

Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Steuersätze und Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall durch zugelassene Fachleute.

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