Kosten & Steuern
Kaufnebenkosten in Kroatien: was zum Kaufpreis hinzukommt
Wer in Kroatien ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt neben dem Kaufpreis Steuern und Gebühren. Hier sehen Sie, welche Posten anfallen, wie hoch sie üblicherweise sind und wie Sie Ihr Gesamtbudget realistisch planen.

Inhalt 10 Abschnitte
Auf einen Blick
- Bei Bestandsimmobilien zahlt der Käufer 3 % Grunderwerbsteuer (porez na promet nekretnina) auf den Marktwert der Immobilie.
- Beim Neubau vom Bauträger fällt stattdessen 25 % Mehrwertsteuer an – sie ist in der Regel bereits im Kaufpreis enthalten.
- Dazu kommen meist Maklerprovision (häufig 3 % zzgl. MwSt.), Rechtsanwalt (oft um 1 %) und kleinere Beträge für Notar, Grundbuch und Übersetzungen.
- Bei einer Bestandsimmobilie mit Makler kommen so rund 8 % des Kaufpreises zusammen, ohne Makler rund 4 %.
Der Kaufpreis ist beim Immobilienkauf in Kroatien nur ein Teil der Rechnung. Wie viel insgesamt anfällt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Kaufen Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau vom Bauträger – und ist ein Makler beteiligt? Die übrigen Posten sind vergleichsweise klein, sollten aber trotzdem eingeplant werden.
Grunderwerbsteuer: 3 % auf den Marktwert
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt in Kroatien die Steuer auf den Immobilienumsatz an, auf Kroatisch porez na promet nekretnina (PPN). Sie entspricht der deutschen Grunderwerbsteuer.
- Steuersatz: 3 %
- Bemessungsgrundlage: der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs
- Steuerpflichtig: der Käufer
- Meldung: innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags bei der zuständigen Außenstelle der Steuerverwaltung (Porezna uprava)
Die Steuerverwaltung setzt die Steuer anschließend per Bescheid (rješenje) fest. Wichtig: Grundlage ist nicht automatisch der Vertragspreis. Liegt dieser erkennbar unter dem Marktwert, kann das Finanzamt einen höheren Wert ansetzen. In der Praxis übernehmen Anwalt oder Notar häufig die Meldung für Sie – fragen Sie nach, wer sich darum kümmert.
Neubau vom Bauträger: Mehrwertsteuer statt Grunderwerbsteuer
Kaufen Sie eine neu errichtete Immobilie direkt von einem Bauträger, der im Mehrwertsteuersystem ist, gilt eine andere Regel: Auf die erste Lieferung eines Neubaus fallen 25 % Mehrwertsteuer (PDV) an, die Grunderwerbsteuer entfällt. Die Mehrwertsteuer ist bei Neubauten in aller Regel bereits im angegebenen Preis enthalten.
Darauf sollten Sie achten: Steht im Exposé oder Vertrag ausdrücklich „inkl. PDV“ oder „inkl. MwSt.“? Und verkauft wirklich ein Unternehmen – oder eine Privatperson, die selbst gebaut hat? Im zweiten Fall gilt in der Regel wieder die Grunderwerbsteuer von 3 %.
Mehr zu Zahlungsplänen, Garantien und Abnahme lesen Sie in unserem Artikel Neubau vom Bauträger kaufen.
Maklerprovision
Die Provision ist in Kroatien nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. Üblich sind Sätze um 3 % des Kaufpreises zuzüglich 25 % Mehrwertsteuer – also rund 3,75 % brutto. Häufig zahlen sowohl Käufer als auch Verkäufer eine Provision.
Klären Sie vor der ersten Besichtigung schriftlich, ob für Sie als Käufer eine Provision anfällt, in welcher Höhe und wann sie fällig wird. So vermeiden Sie Missverständnisse, wenn Sie dasselbe Objekt über mehrere Kanäle angeboten bekommen.
Rechtsanwalt
Ein in Kroatien zugelassener Rechtsanwalt prüft Grundbuch, Kataster und Genehmigungen, entwirft oder prüft Vorvertrag und Kaufvertrag und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Viele Kanzleien rechnen einen Prozentsatz vom Kaufpreis ab, oft um 1 %, andere arbeiten mit Pauschalen. Lassen Sie sich das Honorar vorab schriftlich bestätigen – einschließlich der Frage, ob Mehrwertsteuer hinzukommt.
Notar und Grundbuch
In Kroatien wird der Kaufvertrag schriftlich geschlossen; der Notar (javni bilježnik) beglaubigt die Unterschrift des Verkäufers. Er beurkundet also nicht wie in Deutschland den gesamten Vertrag, entsprechend niedriger sind die Kosten. Planen Sie dafür einen niedrigen dreistelligen Betrag ein.
Für die Eintragung ins Grundbuch fallen Gerichtsgebühren nach dem amtlichen Tarif an:
| Gebühr | Betrag |
|---|---|
| Antrag auf Eintragung (Schriftsatz) | 6,64 € |
| Entscheidung über die Eintragung des Eigentums | 26,54 € |
| Grundbuchauszug | gebührenfrei |
Wird der Antrag elektronisch gestellt, etwa über einen Notar oder Anwalt, ermäßigen sich die Gerichtsgebühren um die Hälfte. Der Notar berechnet für die elektronische Antragstellung laut Justizministerium 13,27 € einschließlich Mehrwertsteuer. Wie die Eintragung abläuft und was Sie vorher prüfen sollten, erklärt unser Artikel zu Grundbuch und Kataster.
Übersetzungen, Vollmachten, Gutachten
Je nach Situation kommen weitere Posten hinzu:
- beglaubigte Übersetzungen durch einen Gerichtsdolmetscher (sudski tumač)
- eine notariell beglaubigte Vollmacht, wenn jemand vor Ort für Sie unterschreibt
- ein Bausachverständiger oder Wertgutachten, wenn Bausubstanz oder Preis geprüft werden sollen
- Gebühren der Bank für Auslandsüberweisungen oder ein Treuhandkonto
Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber als Puffer im Budget stehen.
Rechenbeispiel: Haus für 450.000 €
So sieht die Rechnung für ein Haus zum Preis von 450.000 € aus – einmal als Bestandsimmobilie, einmal als Neubau vom Bauträger (Preis inklusive Mehrwertsteuer), jeweils mit Makler:
| Posten | Bestandsimmobilie | Neubau vom Bauträger |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer 3 % | 13.500 € | entfällt |
| Maklerprovision 3 % zzgl. MwSt. | 16.875 € | 16.875 € |
| Rechtsanwalt (Richtwert 1 %) | 4.500 € | 4.500 € |
| Notar, Grundbuch, Übersetzungen (Richtwert) | rund 430 € | rund 430 € |
| Nebenkosten gesamt | rund 35.300 € (7,8 %) | rund 21.800 € (4,8 %) |
Ohne Makler sinken die Nebenkosten bei der Bestandsimmobilie auf rund 18.400 € oder gut 4 % des Kaufpreises.
Rechner: Ihre Nebenkosten schätzen
Tragen Sie Ihren Kaufpreis ein und passen Sie Makler- und Anwaltssatz an Ihr Angebot an. Der Rechner verwendet die oben genannten Sätze; feste Posten wie Notar und Übersetzungen sind Richtwerte.
Rechner
Kaufnebenkosten schätzen
| Nebenkosten gesamt | |
|---|---|
| Gesamtbudget |
Schätzung auf Basis der in diesem Artikel genannten Sätze. Grundlage der Grunderwerbsteuer ist der Marktwert, den das Finanzamt auch abweichend vom Kaufpreis festsetzen kann.
Laufende Kosten nicht vergessen
Mit dem Kauf ist die Rechnung nicht abgeschlossen. Seit 2025 erheben Städte und Gemeinden eine jährliche Grundsteuer von 0,60 bis 8,00 € pro Quadratmeter Nutzfläche auf Immobilien, die nicht als ständiger Wohnsitz dienen – also auch auf viele Ferienhäuser. Dazu kommen Kommunalabgaben, Versicherung, Instandhaltung und gegebenenfalls Hausverwaltung. Einen Überblick gibt unser Artikel zu den laufenden Kosten einer Immobilie in Kroatien.
Wie der Kauf Schritt für Schritt abläuft und wann welche Zahlung fällig wird, lesen Sie im Artikel Immobilienkauf in Kroatien: der Ablauf.
Häufige Fragen
Steuerpflichtig ist der Käufer. Er muss den Erwerb innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags bei der zuständigen Außenstelle der Steuerverwaltung (Porezna uprava) melden. Diese setzt die Steuer per Bescheid fest.
Verkauft ein umsatzsteuerpflichtiger Bauträger einen Neubau zum ersten Mal, fällt Mehrwertsteuer von 25 % an und keine Grunderwerbsteuer. Verkauft dagegen eine Privatperson ein neu gebautes Haus, ohne im Mehrwertsteuersystem zu sein, gilt die Grunderwerbsteuer von 3 %. Ihr Anwalt prüft, welcher Fall vorliegt.
Die Höhe wird im Maklervertrag vereinbart. Üblich sind Provisionen um 3 % des Kaufpreises zuzüglich 25 % Mehrwertsteuer, die oft sowohl Käufer als auch Verkäufer zahlen. Fragen Sie vor der ersten Besichtigung schriftlich nach, ob und in welcher Höhe für Sie eine Provision anfällt.
Ja. Grundlage der Steuer ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Liegt der vereinbarte Preis deutlich darunter, kann die Steuerverwaltung einen höheren Wert festsetzen. Ein realistischer, nachvollziehbarer Kaufpreis schützt vor Nachforderungen.
Quellen
- Porezna uprava: Porez na promet nekretnina – Steuersatz und Steuerpflichtiger
- Porezna uprava: Leitfaden für Erwerber von Immobilien (PPN 3 % oder PDV 25 %)
- Porezna uprava: Broschüre zur Besteuerung von Immobilienumsätzen (Meldefrist 30 Tage)
- Narodne novine 37/2023: Uredba o Tarifi sudskih pristojbi (Grundbuchgebühren)
- gov.hr: Upis prava vlasništva – Eintragung des Eigentums
- Ministarstvo pravosuđa: Elektronische Grundbuchanträge über Notare
Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Steuersätze und Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall durch zugelassene Fachleute.



